Mittelwald
Beim Ergersheimer Wald handelt es sich um einen Mittelwald.
Ein Mittelwald ist eine historische Waldbauform, der seinen Namen daher hat, da auf einer Fläche zwei Bewirtschaftungsformen miteinander kombiniert werden, dem Niederwald mit seinen kurzen Umtriebszeiten und einer gleichaltrigen Unterschicht, und dem Hochwald mit seinen langen Umtriebszeiten und einer meist ungleichaltrigen Oberschicht. Der Mittelwald „ist praktisch ein Niederwald, bei dem man immer einzelne, besonders gute Stämme – meist Eichen – älter werden lässt und erst nach Erreichen eines nutzholzfähigen Durchmessers erntet.“
Der Mittelwald besteht folglich aus zwei Baumschichten, der Oberschicht, die alt werden darf und der Unterschicht, die flächig etwa alle 30 Jahre als Brennholz geertet wird. Die Unterschicht bildet bzw. reproduziert sich immer wieder neu, da man beim Abernten der Stockausschläge gut gewachsene Bäumchen gewünschter Baumarten, auch „Samstangen“ stehen lässt. Außer den „Samstangen“ müssen von den Rechtlern in den Gerten zwei vor dem Schlagen gekennzeichnete, schon 30 Jahre alte „Lassreisel“ stehen bleiben. Durch diese Art der Waldwirtschaft verjüngt sich der Wald auf natürliche Weise. Zudem entwickeln sich in dieser Waldform mächtige Kronen, die Refugien für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten darstellen.
Beim Ergersheimer Wald, spezielle beim „Kehrenberg“ handelt es sich um ein nach wie vor in Nutzung stehendes und wissenschaftlich gut untersuchtes Mittelwaldgebiet.
Die Arbeiten im Ergers- heimer Wald wurden und werden bis heute gemein-schaftich organisiert und durchgeführt. Es haben sich spezielle Regeln der gerech-ten Verteiung der Nutzungs-rechte unter den Rechtlern gebildet. Viele dieser Regeln und Traditionen wurden bis heute bewahrt. Vor allem in Franken haben sich traditi-onelle Nutzungssysteme samt ihrer Gebräuche und Rechtssysteme bis auf den heutigen Tag erhalten. Diese alten Rechtsverhältnisse sind kaum wieder herstellbar, wenn sie erst einmal abgelöst worden sind. Das Bestehen der überkommenen Rechtsformen, das Vorhandensein von interessierten Rechtlern und die Ausübung der alten Gebräuche sind daher wertbestimmende Merkmale bei der Beurteilung solcher Waldbestände.