Weinbauverein Ergersheim
Weinbauverein Ergersheim

Rechtlerwald

Das Einmessen der Hiebsflächen mit der Gertstange im Rechtlerwald Egersheim

Im Jahre 1983 wurde in Ergersheim der Verein der Waldrechtler gegründet. Bestandteil der Vereinssatzung ist die Anerkennung einer Waldordnung, die noch aus dem Jahre 1747 datiert. In Verbindung mit der Gemeindeverwaltung Ergersheim hat der Verein eine neue Waldordnung erstellt. Für die Art und Weise der Nutzung und deren Ausübung wurden die Vorschriften der Holzordnung aus dem Jahr 1747 übernommen, soweit sie noch Gültigkeit besitzen. Die übrigen Bestimmungen stellen eine Anpassung an gegenwärtige Verhältnisse dar.

In Ergersheim existieren zwei Waldnutzungssysteme. Zum einen gibt es den Rechtlerwald und zum anderen gibt es noch den Stiftungswald Eschenau. Grundbesitzer des Ergersheimer Rechtlerwaldes, sowie des Stiftungwaldes Eschenau. ist die Gemeinde Ergersheim. Gemäß überlieferter Rechte, zuletzt 1747 in der Gemeindeordnung festgelegt liegt die Nutzung des Holzes, welches innerhalb einer Schlagperiode (ca. 28 Jahre) nachwächst, bei den sogenannten Gert- oder Holzrechtlern.