Weinbauverein Ergersheim
Weinbauverein Ergersheim

Die Waldordnung in Ergersheim

Frische Hiebfläche im Ergersheimer Rechtlerwald

  

Im Rechtlerwald hat jeder Gertbesitzer das verbriefte Recht an der jährlichen Holznutzung in einer der Waldungen der Gemarkung Ergersheim entsprechend der Anzahl seiner Holzrechte beteiligt zu werden. Das Recht der Nutzung an allen überständigen Bäumen aus früheren Hieben hat die Gemeinde Ergersheim. Die aus diesem Nutzungsrecht erzielten Gelder müssen wieder in diese Wälder investiert werden. Jeder Bürger des Ortsteiles Ergersheim kann Besitzer mehrerer Gerten sein. Der einfache Gert kann innerhalb ortsansässiger Bürger verkauft werden. Zurzeit werden 240 Gerten ausgegeben. Dabei handelt es sich um 226 Inhabergerten. Die Gemeinde besitzt 10 Gerten. Der Waldrechtlerverein besitzt 4 Gerten.Die Gerten der Gemeinde und des Rechtlervereines werden in einer Versammlung meistbietend versteigert.

 

 Ein als Gert bezeichnetes Holzrecht hat folgende Abmessung:

Breite: 3,60 Meter

Tiefe: 28 mal die Breite

Das ist:  3,60 Meter mal 28 = 100,80 Meter = 382,88 qm.

 

Im Stiftungswald Eschenau ist das Holzrecht der Eschenau durch eine Stiftung begründet und ist fest mit einer Hofstelle verbunden. Eine Teilung des Rechtsanspruches, bedingt durch Teilung des Hausrechtes, ist möglich. Sie ist im Grundbuch festgehalten. Eine Trennung des Holzrechtes von der Hofstelle ist nicht möglich. Im Gegensatz zum Rechtlerwald hat die Gemeinde kein Recht auf Überständer. Früher wurde die Eschenau alle zwei Jahre abgeholzt. Beim Wechsel auf den 4jährigen Schlagrhythmus wurde festgelegt, in der Eschenau pro Gert 2 Reiser für eine Hiebperiode stehen zulassen. Auf Grund der schlechten Boden- und Bestandsverhältnisse, wurde 1992 vom Rechtlerverein beschlossen, als natürliche Verbesserungsmaßnahme diese Reiser nunmehr für zwei Hiebperioden stehen zulassen. Der Erlös dieser Bäume gehört jedoch den Rechtlern. In der Eschenau haben 119 Bürger ein an ihren Hof gebundenes Holzrecht

 

Das Maß einer Gert mit 3,60 ist wahrscheinlich wie folgt entstanden:

Gertbreite beträgt 12 Schuh - ein Schuh wurde mit 30 cm Länge festgelegt.

Dieses Schuhmaß ist möglicherweise aus dem gerundeten Mittelwert eines ansbachischen Schuhes (29,98 cm), eines Nürnberger Schuhes (30,37 cm) und Uffenheimer Schuhes (28,32 cm) entstanden.

Die Tiefe einer Gert beträgt daher 28 mal 12 Schuh (28 x 12 x 0,30) = 100,80 m

 

Eine Eschenaugert ist 2 Gertstangen breit und 14 Gertstangen tief.

Dies ist 7,2o breit und 50,40 Meter tief.

Die Ausgabe erfolgt jeweils abwechselnd innerhalb der Nummerierung der Häuser von 1-119